Abschaffung Kinderreisepass
Wichtige Änderung im Dokumentenwesen ab Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft. Die Ausstellung von Kinderreisepässen wird ab diesem Zeitpunkt eingestellt. Stattdessen haben Eltern die Möglichkeit, für ihre Kinder jeden Alters entweder Personalausweise oder reguläre Reisepässe zu beantragen.
Infolge des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens durch Bundestag und Bundesrat gibt es bedeutende Neuerungen. Ziel des Gesetzes ist die Förderung der Digitalisierung und der Abbau bürokratischer Hürden im Dokumentenwesen, ohne dabei die Sicherheit und das Vertrauen in Ausweisdokumente zu vernachlässigen.
Die regulären Reisepässe bieten den Vorteil einer längeren Gültigkeitsdauer. Im Gegensatz zu den bisher auf ein Jahr begrenzten Kinderreisepässen haben reguläre Reisepässe eine Gültigkeit von bis zu sechs Jahren. Somit bleibt der jährliche Gang zum Bürgerbüro erspart.
Der Bürgerservice der Gemeinde Nauheim weist darauf hin, dass reguläre Reisepässe im Gegensatz zu Kinderreisepässen nicht unmittelbar vor Ort ausgestellt werden können. Die Produktion erfolgt durch die Bundesdruckerei Gruppe GmbH in Berlin, wodurch Lieferzeiten von bis zu sechs Wochen entstehen können. Eine beschleunigte Bearbeitung bietet die Option eines Expresspasses, der innerhalb einer Woche zurückgeliefert wird. Hierfür fällt ein Aufpreis von 32 Euro an.
Um zusätzliche Kosten und eine Überlastung der Stadtbüros in der Urlaubszeit zu vermeiden, wird empfohlen, bestehende Dokumente frühzeitig auf ihre Gültigkeitsdauer zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig einen Termin für eine Neubeantragung zu vereinbaren.
Kinderreisepässe, die bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum, können jedoch ab 2024 nicht mehr verlängert werden.
Weitere Informationen zum Reisepass für Kinder finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.