Neuwahlen 2024
Alle zwei Jahre finden die Wahlen des Kinder- und Jugendparlaments (KiJuPa statt). Das ist Deine Chance, Teil dieses Parlamentes zu werden.
In diesem Jahr hast Du wieder diese Möglichkeit - wenn Du für einen Sitz im KiJuPa kandidierst!
Auf unserer Internetseite, sowie in den Social Media kannst du Dir einen Überblick verschaffen, womit sich das KiJuPa in den letzten Jahren beschäftigt hat und warum eine Kandidatur sinnvoll ist.
Instagram: @kijupa_nauheim
Internet: www.kijupa-nauheim.de
Wir freuen uns auf Dich! 😊
Wichtiges zur Wahl ❗
GRUNDLAGEN für die Wahl des Kinder- und Jugendparlaments
Grundlage für die Wahl des Kinder- und Jugendparlaments ist ein Beschluss der Gemeindevertretung Nauheim. Zum ersten Mal wurde es in Nauheim am 26. April 1999 gewählt.
Die wichtigste rechtliche Grundlage für das KiJuPa ist die KiJuPa-Satzung. Die letzte Änderung der KiJuPa-Satzung wurde am 14. Dezember 2023 beschlossen. Eine "Übersetzung" der Satzung in einfacher Sprache, verständlich auch für Kinder, kann hier gelesen werden.
- PDF-Datei: 486 kB
Die Satzung regelt Grundsätzliches wie zum Beispiel die Aufgaben, die Wahl und die Rechte.
Weitere rechtliche Grundlagen
Das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in verschiedenen Gesetzen festgehalten:
- In der UN-Kinderrechtskonvention, zu der sich alle Länder der Welt bekennen können, gibt es einen Abschnitt zum Recht auf Partizipation und Teilhabe. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention als einer der ersten Staaten der Welt am 26. Januar 1990 unterzeichnet.
- Zusätzlich zur UN-Kinderrechtskonvention gibt es in Deutschland das Grundgesetz, dass für alle Menschen in Deutschland gilt. Im Grundgesetz, sowie im Kinder- und Jugendhilfegesetz ist das Recht auf Partizipation von Kindern und Jugendlichen ebenfalls festgehalten.
- Die Hessische Gemeindeordnung ist ein weiteres Gesetz, in dem empfohlen wird, junge Menschen an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Eine Pflicht für die Kommunen besteht jedoch nicht.
WARUM kandidieren für das Kinder- und Jugendparlament?
BEWERBUNG/ KANDIDATUR für das 13. Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa) 2024
Die Bewerbungsphase für die Wahlen für das 13. KiJuPa ist am 21. April beendet. In zwei Jahren hast Du wieder die Chance, dich aufzustellen.
Bis dahin:
💡 kannst Du in der Wahlwoche wählen gehen: hier erfährst Du bald, welche Möglichkeiten Du hast, Deine Stimme abzugeben 🗳️.
💡 Dich mit dem KiJuPa in Verbindung setzten und an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen - über Deine Ideen und Anregungen freuen wir uns!
💡 Dich weiter über das KiJuPa informieren.
Hier haben wir für Dich alle wichtigen Informationen zur Kandidatur 2024 bereitgestellt.
Voraussetzungen für Deine Kandidatur
Wenn ...
- Du zwischen 8 und 18 Jahre alt bist
und - Du in Nauheim wohnst
hast du schon zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt und kannst dich für einen Sitz im KiJuPa Nauheim kandidieren.
Wichtig!!!
Durch eine Änderung der KiJuPa-Satzung Ende 2023 - angestoßen von KiJuPa-Mitgliedern - wird nun möglich, die Besetzung des Gremiums paritätisch zu gestalten. Das heißt konkret:
- 8 Plätze sind den Kindern (im Alter von 8 bis 13 Jahren) vorgesehen
- 7 Plätze sind den Jugendlichen (im Alter von 14 bis 18 Jahren) vorgesehen.
Weitere Kandidierende der jeweiligen Altersgruppe werden in der Reihenfolge des erreichten Stimmenanteils als Nachrückende geführt, für den Fall, dass ein Mitglied vorzeitig aus dem Kinder- und Jugendparlament ausscheidet.
Wenn in einer oder mehreren Altersgruppen weniger Mitglieder zur Verfügung stehen als Sitze vorhanden sind, werden die freien Sitze durch die Nachrückenden, die unabhängig von der Altersgruppe in der Reihenfolge die meisten Stimmen erhalten haben, aufgefüllt, bis die Höchstzahl von 15 Mitgliedern erreicht ist.
So könnten die Interessen von allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde besser vertreten werden!
Wie kandidieren 🤔
Ganz einfach!
Schritt 1. Du brauchst ein paar Auskünfte über Dich machen, damit wir Dich ein bisschen kennenlernen.
Alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen haben Post vom Bürgermeister Kappes, darunter den Kandidatensteckbrief erhalten (bzw. werden bis Mitte März erhalten).
Falls Du noch nichts per Post erhalten hast, kannst den Kandidatensteckbrief auch hier herunterladen oder ihn direkt online ausfüllen.
Schritt 2. Wir brauchen von einem Erziehungsberechtigten mehrere unterschriebene Unterlagen, die sogenannten Einwilligungen und Einverständniserklärungen (siehe hier):
Schritt 3. Lass uns alles zukommen lassen. Du kannst:
1. den ausgedrückten und unterschriebenen Unterlagen und den Kandidatensteckbrief in den Briefkasten im Rathaus (Weingartenstraße 46-50) oder in der Kinder- und Jugendförderung (Weingartenstraße 51) einwerfen. 📮
2. die Bewerbung/ den Kandidatensteckbrief online ausfüllen (clicke hier) und alle andere Unterlagen hochladen und mitschicken. 💻
📅 Deine Kandidatur muss uns bis zum 21. April 2024 erreichen.
WAS PASSIERT nach der Kandidatur
Nachdem Du Deine Kandidatur und alle Bewerbungsunterlagen abgegeben hast, prüfen wir deine Unterlagen und kontaktieren wir Dich per Email oder telefonisch.
Ein persönliches Kennenlernen mit allen Kandidierenden ist vor der Wahl vorgesehen.
🗳️ Die Wahl des 13. Kinder- und Jugendparlaments findet vom 17. bis 24. Juni 2024 statt. Weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
📢 Sage am besten all Deinen Freunden, dass sie Dich wählen sollen. Jeder, der in Nauheim wohnt und zwischen 8 und 18 Jahren alt ist, kann seine Stimme für Dich abgeben.
Du kannst uns natürlich auch direkt ansprechen. Hier findest Du unsere Kontaktdaten.
Wichtige UNTERLAGEN für die Kandidatur
Bitte lade die folgenden Unterlagen herunter und lese sie aufmerksam durch.
Die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters ist für die Einreichung der Unterlagen notwendig.
📅 Sende uns die unterschriebenen Unterlagen (per Post oder Einwurf in den Briefkasten - Weingartenstraße 46-50) bis zum 21. April zu - erst dann ist deine Kandidatur vollständig.
Einen Ausdruck dieser Unterlagen kann auch im Rathaus (Eingang Bürgerbüro) - zu den Öffnungszeiten - abgeholt bzw. per Email an bsalzgeber@nauheim.de angefordert werden.
1. Datenschutzhinweise und Datenschutzblatt - Informationen für Betroffene bei der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO
- PDF-Datei: 553 kB
2. Einwilligung zur Kandidatur
- PDF-Datei: 468 kB
3. Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Film- und Tonaufnahmen
- PDF-Datei: 704 kB
Online Bewerbung (Formular)
Durch anklicken öffnet sich das Formular für Deine Online Bewerbung für das 13.KiJuPa.
Bewerbung eingereicht ... WIE GEHT ES WEITER?
Alle Kandidat*Innen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist (21. April 2024) zu einem Kennenlerntreffen eingeladen. An diesem Treffen werden u.a. ein Gruppenfoto und Einzelfotos für die Wahlwerbung erstellt.
Wir werden auch weitere Informationen zum Wahlablauf bekannt geben.
WER kann wählen?
Du kannst bei der Wahl deine 15 Stimmen abgeben, wenn du:
- am Wahltag zwischen 8 und 18 jahre alt (geboren zwischen 16.06.2006 und 17.06.2016) bist und
- in Nauheim wohnst.
Deine Nationalität oder Aufenthaltsstatus spielt dabei keine Rolle.
WIE funktioniert die Wahl?
Alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen (im Alter zwischen 8 und 18 Jahren alt) dürfen in der Wahlwoche ihre Stimme abgeben.
Die Wahl erfolgt in den dafür speziell eingerichteten Wahllokalen zu vorab angekündigten Öffnungszeiten.
Die Schwarzbachschule und mehrere weiterführende Schulen im Kreis Groß-Gerau unterstützen uns in diesem Jahr bei der Wahldurchführung in erster Linie mit Räumlichkeiten für das mobile Wahllokal. Uns zur Seite stehen aber auch Lehrkräfte, FSJler oder Schülervertreter - mit tollen Ideen und Anregungen.
Wo und wann Du wählen kannst und ob Deine Schule auch dabei ist, sieht du in dieser Übersicht (wird ab dem 01. Juni veröffentlicht).
Wenn Deine Schule nicht dabei ist, kannst Du trotzdem Deine Stimme abgeben, denn auch im Kinder- und Jugendkulturbahnhof X-Presso wird ein Wahllokal eingerichtet.
Im Wahllokal wird zuerst geprüft, ob Du wahlberechtigt bist - wenn Du eine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, kannst Du sie gerne mitbringen. Ansonsten werden wir im Wahlverzeichnis prüfen, ob du wahlberechtigt bist oder nicht.
Die Wahl erfolgt anhand eines Stimmzettels, den Du im Wahllokal bekommst und ausfüllen darfst.
WO wird gewählt?
Mehrere Wahllokale werden in Kooperation mit den Schulen im Kreis Groß-Gerau eingerichtet. Die Stimmabgabe in den Schulen ist nur den jeweiligen SuS gestattet.
Ein weiteres Wahllokal wird im Kinder- und Jugendkulturbahnhof eingerichtet - hier können alle wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen wählen.
Eine Übersicht aller Wahllokale und deren Öffnungszeiten ist einsehbar hier.
Was passiert NACH der Wahl?
Am Ende der Wahlwoche werden alle abgegebenen Stimmzettel aus den Wahlurnen geholt und von einer Wahlkommission oder Wahlausschuss ausgezählt. Einen Tag nach der Auszählung (26. Juni 2024) werden die Ergebnisse der Wahl bekannt gegeben.
Hier werden die Ergebnnise amtlich bekanntgegeben (erst am 25.06.2024).
Die gewählten KiJuPa-Mitglieder werden persönlich benachrichtigt.
Die konstituierende Sitzung des 13. KiJuPa und die Wahl des neuen Vorstands finden nach den Sommerferien statt.