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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Bekanntmachungen

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 Abs. 4 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Nach § 97a HGO ist Sie nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

  1. Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetzt – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

  1. Die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleiches für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Nauheim gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO;
  2. den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nauheim für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von

8.900.000€
( i. W.: „acht Million neunhunderttausend Euro“)

gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO;

  1. den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

1.000.000,00 €

( i.w. „eine Million Euro“)

         gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO

Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.

Darmstadt, den 09. Juni 2023

gez. Lindscheid

Regierungspräsidentin

(Siegel)


Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06. – 05.07.2023 im Rathaus, Zimmer E 35, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag, Mittwoch und Freitag                von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag                                         von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Zur besseren Planung würden wir uns um eine vorherige Terminvereinbarung freuen.

Nauheim, den 19.06.2023

Der Gemeindevorstand

Jan Fischer, Bürgermeister