Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 97 Abs. 4 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Nach § 97a HGO ist Sie nach der Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.
- Genehmigung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Hiermit genehmige ich gemäß § 4 des Gesetzes zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit konsolidierungsbedürftiger Kommunen (Schutzschirmgesetzt – SchuSG) in Verbindung mit § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- Die Abweichung von den Vorgaben des Haushaltsausgleiches für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Nauheim gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO;
- den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Nauheim für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von
8.900.000€
( i. W.: „acht Million neunhunderttausend Euro“)
gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO;
- den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von
1.000.000,00 €
( i.w. „eine Million Euro“)
gemäß § 4 SchuSG in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO
Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2023 nicht veranschlagt.
Darmstadt, den 09. Juni 2023
gez. Lindscheid
Regierungspräsidentin
(Siegel)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.06. – 05.07.2023 im Rathaus, Zimmer E 35, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zur besseren Planung würden wir uns um eine vorherige Terminvereinbarung freuen.
Nauheim, den 19.06.2023
Der Gemeindevorstand
Jan Fischer, Bürgermeister