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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Schöffen-Vorschlagsliste für die Wahlperiode 2024 - 2028

Bekanntmachungen

Die Gemeindevertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste für die (Erwachsenen-) Schöffen der Wahlperiode 2024 – 2028 gefasst.

Die Liste liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann ab dem Tag dieser Bekanntmachung (09.06.2023) zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros im Rathaus, Weingartenstraße 46-50, erfolgen.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Gemeinde Nauheim, Weingartenstraße 46-50, 64569 Nauheim, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.