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Halbzeit bei Erklärungsabgabe zur Grundsteuer

Bis zum 31. Oktober 2022 haben die Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz in Hessen noch Zeit, die Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. 550.000 Erklärungen sind bereits eingegangen.

Bundesweit wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf neuer Grundlage erhoben. Die Grundsteuerreform ist eines der größten Steuerprojekte seit Jahrzehnten. Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag muss zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober dieses Jahres abgegeben werden, da sich die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke in mehreren Schritten bis hin zu der Erteilung der Steuerbescheide durch die Gemeinden vollzieht und deshalb Zeit benötigt.

Nach zwei Monaten, zur Halbzeit der Erklärungsabgabe, zieht die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main eine erste positive Bilanz: Bereits 546.087 Erklärungen seien bereits bei den Finanzämtern eingegangen. "Das ist ein gelungener Start in das Mammutprojekt Grundsteuerreform", so Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms. "Trotz aller Bemühungen um eine möglichst einfache Handhabung gibt es in der Tat vergnüglichere Beschäftigungen. Vielen Dank an alle, die uns trotz allem bereits bereits ihre Erklärungen eingereicht haben."

Wer muss eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abgeben?

Alle Eigentümerinnen oder Eigentümer, eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen (Stichtag 01.Januar 2022) haben eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.

Wie kann die Erklärung zum Grundsteuermessbertag abgegeben werden?

Die Erklärung soll elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Für die digitale Übermittlung der Erklärung kann zum Beispiel ELSTER ("ELektronische STeuerERklärung"), ein kostenloser Service der Steuerverwaltungen in Deutschland, genutzt werden. In Einzelfällen sind Ausnahmen von der elektronischen Abgabeverpflichtung möglich: Wer glaubhaft darlegen kann, dass eine elektronische Abgabe nicht zumutbar ist, der darf die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag natürlich auch in Papierform abgeben. Ein Anruf beim Bürgerservice Ihres zuständigen Finanzamts gibt im Zweifelsfall Klarheit darüber, ob Sie im vorliegenden Fall die Erklärung auch in Papierform abgeben dürfen.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Wenn ihr Grundstück in der Gemeinde Nauheim liegt oder Ihre land- und forstwirtschaftlichen Flächen zur Gemarkung Nauheim gehören, wenden Sie sich bitte an:


Wo finde ich weitere Informationen?

Die Hessische Steuerverwaltung bietet ein umfassendes Informationsangebot. Auf www.grundsteuer.hessen.de finden sich beispielsweise neben einem Fragen und Antworten-Katalog auch Klickanleitungen und Videos, die die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Hessen bei der elektronischen Abgabe ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag unterstützen. Die neuen Klickanleitungen und Videos orientieren sich dabei an den häufigsten Fallgestaltungen (u.a. Einfamilienhaus und Eigentumswohnung) und leiten die Bürgerinnen und Bürger anschaulich Schritt für Schritt durch die elektronische Erklärungsabgabe. Das Informationsangebot wird kontinuierlich ausgebaut und an den Informationsbedarf angepasst.

Bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung (ELSTER) steht mit der hessenweiten Servicehotline unter 0800 522 533 5 eine weitere Kontaktmöglichkeit, von Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, zur Verfügung. Der Anruf ist kostenlos.