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Kreis hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Der Kreis Groß-Gerau hat die wegen der Geflügelpest verhängte Stallpflicht wieder aufgehoben.

Um ihr Geflügel vor einer Ansteckung mit dem Virus durch Wildvögel zu schützen, hatten Geflügelhalter im Kreis ihre Tiere nicht mehr frei laufen lassen dürfen. „Da der Vogelzug weitestgehend abgeschlossen ist, ist das Risiko der Einschleppung der Aviären Influenza in Geflügelbeständen deutlich gesunken. Außerdem liegen die letzten amtlich festgestellten Ausbrüche der Aviären Influenza in den umliegenden Kreisen über zwei Wochen zurück“, sagte Amtstierärztin Dr. Katrin Stein am Donnerstag in Groß-Gerau. 

Der Kreis hob per Allgemeinverfügung, die wie üblich auf der Homepage des Kreises veröffentlicht ist, eine entsprechende Anordnung vom 12. Januar 2022 teilweise auf. Neben der Aufstallpflicht entfällt auch die Meldepflicht von Käufen von Geflügel. Eine erweiterte Dokumentationspflicht sowie schärfere Hygienemaßnahmen und Schutzmaßnahmen beim Betreten der Stallungen gelten allerdings weiterhin.