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Neue Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist gemäß § 47e BImSchG dafür zuständig, nach Vorgaben der Umgebungslärmrichtline (2002/49/EG) Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes auszuarbeiten. Das bedeutet, dass der Zugverkehr auf der Infrastruktur der Deutschen Bahn AG erfasst wird, unabhängig davon, wem die darauf verkehrenden Fahrzeuge gehören. Zugbewegungen auf Schienenwegen privater Infrastrukturbetreiber werden vom Eisenbahn-Bundesamt nicht kartiert.

Zweck der Lärmkarten ist es, die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln, darzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren.

Die Ergebnisse der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung wurden im Juni 2022 veröffentlicht. Die Umgebungslärmkartierungen für den Bereich der Schienenwege in Nauheim können Sie hier einsehen:

  • Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen (Nauheim)_Nacht-Lärmindex

  • Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen (Nauheim)_Tag-Abend-Nacht-Lärmindex

Weitere Informationen zur Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes erhalten Sie unter http://www.eba.bund.de/kartendienst