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Zahlungserinnerung der Gemeindekasse zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer


Die Gemeindekasse Nauheim hat per 01.04.2022 Zahlungserinnerungen zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer mit Fälligkeit 15.02.2022 an alle Eigentümer*innen und Gewerbetreibende versendet, die es bis jetzt versäumt haben, ihrer Zahlungspflicht nachzukommen.

Hintergrund ist die erstmalige Nichtversendung neuer Bescheide ab diesem Jahr, da die aus dem Jahr 2021, bis zur Erteilung eines geänderten Bescheides, ihre Gültigkeit behalten.

Sollten Sie eine Kopie Ihres Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Steueramt per E-Mail unter steueramt@nauheim.de oder per Telefon unter 06152/639208.